Rot: anhalten oder jetzt handeln. Öldruck, Kühlmittel, Batterieladung, Gurt, Warnblinklicht.
Gelb: etwas stimmt nicht oder etwas ist an, das Aufmerksamkeit verlangt. ABS, Motorstörung, Reifendruck, Bremsbeläge.
Grün: etwas ist an und arbeitet. Beleuchtung, Fahrtrichtungsanzeiger.
Blau: nur dein Fernlicht.
Woher diese Farben kommen
Aus UN/ECE-Regelung Nr. 121, die Anordnung, Kennzeichnung, Farbe und Beleuchtung von Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeigern regelt. Sie gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N, also auch für deinen Lkw.
Die Regelung sagt selbst, wofür sie da ist: die Sicherheitsrisiken zu verringern, die entstehen, wenn die Aufmerksamkeit des Fahrers abgelenkt wird oder eine Betätigungseinrichtung falsch gewählt wird. Deshalb sind die Farben nicht frei.
Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Eine Auswahl aus der Tabelle, mit der Farbe, die die Regelung verlangt. Die Nummer davor ist die laufende Nummer in der Tabelle selbst:
| 3 · Scheinwerfer für Fernlicht | Blau |
| 2 · Scheinwerfer für Abblendlicht | Grün |
| 19 · Begrenzungs- und Schlussleuchten, Umrissleuchten | Grün |
| 20 · Parkleuchten | Grün |
| 5 · Fahrtrichtungsanzeiger | Grün |
| 7 · Nebelscheinwerfer | Grün |
| 6 · Warnblinklicht | Rot |
| 8 · Nebelschlussleuchte | Gelb |
| 10 · Motoröldruck | Rot |
| 11 · Kühlmitteltemperatur | Rot |
| 12 · Batterieladezustand | Rot |
| 21 · Sicherheitsgurt | Rot |
| 9 · Kraftstoffstand | Gelb |
| 26 · Störung in der Antiblockiervorrichtung | Gelb |
| 30 · Störung im OBD-System oder Motorstörung | Gelb |
| 37 · Abnutzung der Bremsbeläge | Gelb |
| 31 · Vorglühanlage | Gelb |
| 22 · Airbag-Störung | Gelb und/oder Rot |
| 43 und 44 · Elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem und ESC OFF | Gelb |
| 25 und 28 · Störung in der Bremsanlage und Feststellbremse | Siehe Regelung Nr. 13 |
UN/ECE-Regelung Nr. 121, Tabelle „Symbole, ihre Beleuchtung und ihre Farben“, Spalte 5. Abgerufen am 23. August 2026.
Zwei, die anders sind, als du denken würdest
Fernlicht ist blau. Als einziges in der ganzen Tabelle. Das ist keine Markenentscheidung und kein Stil, Blau ist dafür buchstäblich reserviert. Siehst du irgendwo sonst Blau, fällt das außerhalb dieser Liste.
Dein Warnblinklicht ist rot, nicht gelb. Obwohl die Fahrtrichtungsanzeiger, aus denen es besteht, grün sind. Die Regelung behandelt das Warnblinklicht also als Notsignal und nicht als Beleuchtung, und gibt ihm die schwerste Farbe.
Die vier, die du nie wegklicken kannst
Moderne Armaturenbretter zeigen viele Meldungen in einem geteilten Display. Die Regelung nennt das ein gemeinsames Feld, und dort haben vier Kontrollleuchten einen eigenen Status: Störung in der Bremsanlage, Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger und Sicherheitsgurte.
Für diese vier gilt: sie dürfen nicht zusammen in demselben gemeinsamen Feld angeordnet sein. Und:
Außer bei den Kontrollleuchten für eine Störung in der Bremsanlage, für das Fernlicht, die Fahrtrichtungsanzeiger oder die Sicherheitsgurte darf vorgesehen sein, dass Informationen automatisch oder vom Fahrer gelöscht werden.
UN/ECE-Regelung Nr. 121, Absatz 5.5.1.5.
Alles auf deinem Display darf also weggeklickt werden, außer diesen vieren. Bekommst du eine Bremsmeldung nicht weg, ist das kein schlechtes Design, sondern eine Anforderung.
Warum sich dein digitales Display manchmal nicht daran hält
Das ist die Ausnahme, die viel Verwirrung erklärt:
Sofern in einer speziellen Regelung nichts anderes vorgeschrieben ist, gelten die Vorschriften für die Farbe von Kontrollleuchten nicht, wenn Kontrollleuchten in einem gemeinsamen Feld angeordnet sind.
UN/ECE-Regelung Nr. 121, Absatz 5.5.1.6.
Sitzt eine Meldung in einem geteilten Display, entfällt die Farbregel. Deshalb kann dieselbe Meldung auf einem volldigitalen Armaturenbrett eine andere Farbe haben als in einem klassischen Rundinstrument. Beides ist zulässig. Die festen Farben gelten für echte, eigenständige Kontrollleuchten.
Für die Bremsen gilt eine eigene Regelung
In der Tabelle steht bei Störung in der Bremsanlage und bei Feststellbremse keine Farbe, sondern ein Verweis auf Regelung Nr. 13. Das ist Absicht: die Bremssignale haben ihre eigenen, strengeren Regeln, samt dem Unterschied zwischen Blinken und Dauerlicht und einer eigenen Leuchte für deinen Anhänger.
Die stehen ausgearbeitet in rote oder gelbe Bremswarnleuchte.
Quellen
- Regelung Nr. 121 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Anordnung und Kennzeichnung von Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeigern. Anwendungsbereich, die Tabelle „Symbole, ihre Beleuchtung und ihre Farben“ und die Absätze 5.5.1.3 bis 5.5.1.6. Amtsblatt der Europäischen Union L 5 vom 8. Januar 2016, S. 9. EUR-Lex
Wörtlich aus der deutschen Sprachfassung auf EUR-Lex übernommen und am 23. August 2026 geprüft. Die Veröffentlichung weist selbst darauf hin, dass nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen international rechtsverbindlich sind. Die Regelung gilt für die Fahrzeugklassen M und N. Für Anhänger, Klasse O, gilt sie nicht.
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