Rot: deine Betriebsbremse oder einer der beiden Bremskreise arbeitet nicht wie vorgeschrieben. Das ist die schwere.
Gelb im Dauerlicht: ein elektrisch erfasster Defekt in der Bremsanlage. Du bremst noch, aber es ist wirklich etwas kaputt.
Gelb blinkend: eine Meldung, die keine Störung ist. Die muss erlöschen, sobald du über 10 km/h kommst.
Eigene gelbe Leuchte für den Anhänger: dieses Signal kommt aus dem Anhänger selbst.
Rot: die Betriebsbremsanlage
ein rotes Warnsignal, das die in dieser Regelung an anderer Stelle definierten Störungen in der Bremsanlage des Fahrzeugs anzeigt, die dazu führen, dass die vorgeschriebene Betriebsbremswirkung nicht erreicht wird und/oder mindestens einer von zwei unabhängigen Betriebsbremskreisen nicht funktioniert
UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 5.2.1.29.1.1. Abgerufen am 23. August 2026.
Rot geht also gezielt um deine Betriebsbremse. Nicht um einen Sensor, nicht um eine Meldung. Das ist die Leuchte, bei der du nicht weiterfährst.
Gelb: alles, was elektrisch erfasst wurde
gegebenenfalls ein gelbes Warnsignal, das einen elektrisch erfassten Defekt in der Bremsanlage des Fahrzeugs anzeigt, der nicht durch das rote Warnsignal nach Absatz 5.2.1.29.1.1 angezeigt wird
UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 5.2.1.29.1.2.
Das ist auch die Leuchte, die für ABS verwendet wird. Anhang 13 derselben Regelung sagt es ausdrücklich: Störungen in der elektrischen Steuer-Übertragungseinrichtung des ABV-Bremssystems werden über genau dieses gelbe Signal gemeldet.
Wichtig ist, was es nicht bedeutet. Bei einer solchen Störung schreibt die Regelung vor, dass die Restbremswirkung weiterhin den Anforderungen genügen muss. Du bremst also noch, du hast die Antiblockierfunktion verloren. Das ist ein großer Unterschied, und genau deshalb ist Gelb nicht Rot.
Der Unterschied, den fast niemand kennt: blinken oder Dauerlicht
Hier sitzt die meiste Verwirrung, und die Regelung ist glasklar.
Bei einer echten, in der Regelung beschriebenen Störung müssen die Warnsignale leuchten, solange die Störung besteht und der Zündschalter eingeschaltet ist, und:
das Warnsignal muss ständig leuchten (es darf nicht blinken).
UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absätze 5.2.1.29.4.2 und 5.2.1.29.4.3.
Meldungen, die keine definierte Störung sind, dürfen ebenfalls über die gelbe Leuchte laufen, aber unter strengen Bedingungen:
Nicht definierte Störungen oder andere Informationen sind nur durch das blinkende Warnsignal anzuzeigen. Das Warnsignal muss allerdings erlöschen, sobald die Fahrzeuggeschwindigkeit zum ersten Mal 10 km/h überschreitet.
UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 5.2.1.29.6.3.
In einfacher Sprache. Blinkt das Gelb und erlischt es, sobald du losfährst, war es eine Meldung und kein Defekt. Brennt das Gelb im Dauerlicht weiter, während du fährst, hat das System einen echten Defekt festgestellt, und der geht nicht von allein weg.
Die gelbe Leuchte deines Anhängers kommt nicht aus der Zugmaschine
Das Signal muss vom Anhänger aus über den Stift 5 des elektrischen Steckverbinders, der der Norm ISO 7638:2003 entspricht, ausgelöst werden; in allen Fällen muss das vom Anhänger übertragene Signal ohne nennenswerte Verzögerung oder Veränderung im Zugfahrzeug angezeigt werden.
UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 5.2.1.29.2.
Es muss also eine eigene gelbe Leuchte für die Bremsanlage des Anhängers geben, und dieses Signal steuert der Anhänger selbst über Stift 5 des ISO-7638-Steckers. Deine Zugmaschine darf es nicht verzögern und nicht verändern, nur durchreichen.
Derselbe Absatz sagt auch, wann sie nicht leuchten darf:
Dieses Warnsignal darf nicht aufleuchten, wenn das Kraftfahrzeug mit einem Anhänger ohne elektrische Steuerleitung und/oder elektrische Steuer-Übertragungseinrichtung verbunden ist oder wenn kein Anhänger angekuppelt ist.
Das heißt praktisch: brennt diese Leuchte, suchst du nicht in deiner Zugmaschine, sondern beim Anhänger oder bei der Verbindung dazwischen. Und kuppelst du einen anderen Auflieger an, kann dieselbe Leuchte sofort weg sein. Das ist kein Zufall, das ist so vorgesehen.
Warum alles aufleuchtet, wenn du die Zündung einschaltest
Die oben genannten Warnsignale müssen aufleuchten, wenn der elektrischen Anlage des Fahrzeuges (und des Bremssystems) Strom zugeführt wird. Bei stehendem Fahrzeug muss durch eine Überprüfung im Bremssystem sichergestellt werden, dass keine Störung oder kein Defekt vorhanden ist, bevor die Signale erlöschen.
UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 5.2.1.29.5.
Das Klicken, das du dabei hörst, ist ebenfalls kein Zufall: wird bei stehendem Fahrzeug Spannung an das ABV-Bremssystem angelegt, müssen die elektrisch gesteuerten Ventile des pneumatischen Stellglieds mindestens einmal einen Regelzyklus durchlaufen. Das System testet sich selbst.
UN/ECE-Regelung Nr. 13, Anhang 13, Absatz 4.1.2.
Und Störungen, die im Stand nicht erkannt werden können, werden gespeichert. Die kommen beim nächsten Start einfach wieder, bis sie behoben sind. Zündung aus und wieder an löst also nichts.
Radsensoren: warum eine Leuchte manchmal erst beim Losfahren kommt
Sensoranomalien, die unter statischen Bedingungen nicht erkannt werden können, müssen spätestens erkannt werden, sobald die Fahrzeuggeschwindigkeit 10 km/h überschreitet. Um jedoch eine falsche Störmeldung zu vermeiden, wenn ein Sensor kein Ausgangssignal für die Fahrzeuggeschwindigkeit erzeugt, weil ein Rad sich nicht dreht, kann diese Überprüfung später erfolgen, allerdings muss die Störung spätestens dann festgestellt werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit 15 km/h überschreitet.
UN/ECE-Regelung Nr. 13, Anhang 13, Absatz 4.1.1.
Kommt deine gelbe Leuchte also erst, wenn du vom Hof rollst, arbeitet es genau so, wie es soll. Das System konnte es im Stand nicht sehen.
Quellen
- Regelung Nr. 13 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen. Absätze 5.2.1.29.1.1, 5.2.1.29.1.2, 5.2.1.29.2, 5.2.1.29.4, 5.2.1.29.5 und 5.2.1.29.6 sowie Anhang 13, Absätze 4.1, 4.1.1 und 4.1.2. Amtsblatt der Europäischen Union L 42 vom 18. Februar 2016. EUR-Lex
Alle Zitate sind wörtlich aus der deutschen Sprachfassung auf EUR-Lex übernommen und am 23. August 2026 geprüft. Die Veröffentlichung selbst weist darauf hin, dass nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen international rechtsverbindlich sind. Diese Regelung stellt Anforderungen an die Genehmigung des Fahrzeugs. Was deine Marke darüber hinaus auf dein Display setzt, steht davon getrennt.
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