Unter 10 %: Warnung im Display.
Unter 2,5 %: 25 Prozent Drehmoment gehen weg, beim ersten Halt.
Leer: 20 km/h, Kriechgang.
Falsches AdBlue oder Dosierfehler: 10 Motorstunden bis Leistungsverlust, 20 bis Kriechgang.
Woher diese Zahlen kommen
Sie stehen nicht in einem Markenhandbuch, sondern in einer Regelung, die für jeden Euro-VI-Lkw gilt: UN/ECE-Regelung Nr. 49, Anhang 11. Die europäische Verordnung 582/2011 verweist unmittelbar darauf. Alles unten ist daraus wörtlich übernommen.
Ein Hinweis zur Warnschwelle. Absatz 6.2.1 nennt 10 Prozent oder bei einem höheren vom Hersteller festgelegten Prozentsatz. Deine Marke darf dort also strenger sein und früher warnen. Bei der Drehmomentminderung liegt das anders, siehe den Kasten bei Stufe 2.
Stufe 1: die Warnung
Das in Absatz 4 angegebene Fahrerwarnsystem muss sich aktivieren, wenn der Füllstand des Reagensmittels weniger als 10 Prozent des Fassungsvermögens des Reagensbehälters beträgt, oder bei einem höheren vom Hersteller festgelegten Prozentsatz.
UN/ECE-Regelung Nr. 49, Anhang 11, Absatz 6.2.1. Abgerufen am 23. August 2026.
Die Warnung muss zunächst nicht ununterbrochen sein, aber in ihrer Intensität zunehmen, je näher das Eingreifen rückt. Und der Hinweis muss dir unmissverständlich anzeigen, dass der Reagensfüllstand niedrig ist. Das ist keine Designentscheidung deiner Marke, das ist eine Anforderung.
Stufe 2: 25 Prozent deines Drehmoments
Die schwache Aufforderung muss das verfügbare Höchstdrehmoment des Motordrehzahlbereichs um 25 Prozent zwischen der Drehzahl bei maximalem Drehmoment und dem Anhaltepunkt des Motorreglers reduzieren. Die schwache Aufforderung muss sich beim ersten Halt des Fahrzeugs aktivieren, nachdem die in den Absätzen 6.3, 7.3, 8.5 und 9.4 genannten Bedingungen eingetreten sind.
UN/ECE-Regelung Nr. 49, Anhang 11, Absatz 5.3.
Regelung Nr. 49 ist eine UN-Regelung. Auf der ersten Seite der Veröffentlichung steht es selbst: Nur die von der UN/ECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Die authentische englische Fassung sagt by 25 per cent, ein glatter Wert. Die deutsche Fassung sagt um 25 Prozent, ebenfalls glatt, und die polnische und rumänische auch.
Nur die niederländische Sprachfassung sagt an dieser Stelle ten minste, also mindestens. Das ist ein Übersetzungsartefakt und keine Abweichung in der Sache. Rechne mit einer Drehmomentminderung von 25 Prozent, nicht mit mehr.
Das greift bei einem Reagensfüllstand unter 2,5 Prozent des nominalen Fassungsvermögens. Wichtiges Detail aus demselben Absatz: es wird beim ersten Halt des Fahrzeugs wirksam, nachdem die Schwelle erreicht ist. Weiterfahren ändert daran nichts, du merkst es bei deinem ersten Stopp.
UN/ECE-Regelung Nr. 49, Anhang 11, Absatz 6.3.1.
Stufe 3: 20 km/h
Ist der Behälter leer, kann das Dosiersystem also nichts mehr entnehmen, folgt die starke Aufforderung. Die bedeutet immer dasselbe: die Geschwindigkeit wird auf 20 km/h beschränkt, in der Regelung „Kriechgang“ genannt.
Der Hersteller muss mindestens eines dieser drei einbauen:
| Deaktivierung nach Neustart | Kriechgang, nachdem du den Motor ausgeschaltet hast |
| Deaktivierung nach dem Tanken | Kriechgang, nachdem dein Kraftstoffstand messbar steigt |
| Deaktivierung nach dem Parken | Kriechgang, nachdem du länger als eine Stunde gestanden hast |
Und darüber hinaus gibt es eines, das immer gilt, egal welches der drei deine Marke gewählt hat:
Ein System zur Deaktivierung nach bestimmter Zeit muss die Fahrzeuggeschwindigkeit auf 20 km/h („Kriechgang“) beschränken, nachdem das Fahrzeug zum ersten Mal nach achtstündigem Motorbetrieb abgestellt wird, wenn vorher keines der Systeme, die in den Absätzen 5.4.1 bis 5.4.3 beschrieben sind, aktiviert wurde.
UN/ECE-Regelung Nr. 49, Anhang 11, Absatz 5.4.4.
Das ist der Punkt, der fast nirgends erklärt wird. Weiterfahren und nicht anhalten schiebt es auf, aber nicht unbegrenzt. Nach acht Motorstunden fällst du beim ersten Abstellen doch auf 20 zurück. Und weil längeres Parken bei vielen Marken selbst schon ein Auslöser ist, arbeitet Warten gerade gegen dich.
Falsches AdBlue oder ein Dosierfehler: die Uhr in Motorstunden
Bei leerem Behälter schaut das System auf den Füllstand. Bei falscher Flüssigkeit oder einer Störung in der Dosierung schaut es auf die Zeit, und dann zählt es in Motorbetriebsstunden. Nicht in Tagen, nicht in Kilometern.
Die in Absatz 5.3 beschriebene schwache Aufforderung muss in Betrieb genommen werden und sich anschließend gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen aktivieren, wenn die Reagensmittelqualität nicht innerhalb von 10 Motorbetriebsstunden nach der Aktivierung des Fahrerwarnsystems berichtigt wurde.
UN/ECE-Regelung Nr. 49, Anhang 11, Absatz 7.3.1. Absatz 8.5.1 sagt dasselbe für einen Fehler im Reagensverbrauch oder eine Unterbrechung der Reagenszufuhr.
| Reagensqualität nicht berichtigt | 25 % weg nach 10 Stunden, Kriechgang nach 20 Stunden |
| Dosierfehler oder unterbrochene Zufuhr | 25 % weg nach 10 Stunden, Kriechgang nach 20 Stunden |
Zehn Motorstunden sind für die meisten Fahrer etwas mehr als ein langer Tag. Du hast also weniger Zeit, als es scheint, denn die Uhr läuft nicht nur beim Fahren, sondern auch, wenn du im Stand laufen lässt.
Und in beiden Absätzen steckt ein Haken: die Zahl der Stunden vor der Aktivierung verringert sich, wenn die Störung wiederholt auftritt. Kommt derselbe Fehler immer wieder, wird das System kurz angebunden und du bekommst weniger Stunden.
Wie du es wieder aufhebst
Für einen leeren Behälter ist die Regelung kurz: das Aufforderungssystem darf nicht deaktiviert werden können, solange das Reagens nicht bis zu einem Stand aufgefüllt ist, bei dem die Aktivierung nicht mehr nötig ist. Auffüllen also, und genug auffüllen. Ein paar Liter hineinkippen, um knapp über die Schwelle zu kommen, heißt, dass du kurz darauf wieder drinsitzt.
Bei einem Qualitäts- oder Dosierfehler muss die Ursache selbst behoben sein. Da hilft Auffüllen nicht, denn die Uhr läuft auf die Störung und nicht auf den Füllstand.
Quellen
- Regelung Nr. 49 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, Anhang 11 (Vorschriften zur Gewährleistung der vollen Wirkung der Vorkehrungen für die Minderung der NOx-Emissionen), Absätze 4, 5.3, 5.4, 6.2, 6.3, 7.3 und 8.5. Amtsblatt der Europäischen Union L 171 vom 24. Juni 2013. EUR-Lex
- Verordnung (EU) Nr. 582/2011, Anhang XIII, der für die allgemeinen Vorschriften unmittelbar auf Anhang 11 der genannten Regelung verweist.
Alle Zitate sind wörtlich aus der deutschen Sprachfassung auf EUR-Lex übernommen und am 23. August 2026 geprüft. Absatz 5.3 wurde zusätzlich gegen die authentische englische Fassung sowie gegen die niederländische, polnische und rumänische Fassung gelegt, siehe den Kasten bei Stufe 2. Die Warnschwelle von 10 Prozent darf dein Hersteller höher legen, also früher warnen. Für die Drehmomentminderung nennt die authentische Fassung einen festen Prozentsatz.
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