Druckluftbremsen und die Federspeicherbremse

Die Vorstellung, dass deine Bremsen ausfallen, wenn du Luft verlierst, stimmt nicht. Das Gegenteil passiert. Unten steht warum, mit dem Wortlaut der Regelung dazu.

Geprüft am 23. August 2026 6 Minuten Lesezeit
Kurze Antwort

Die Feder bremst, die Luft löst. Luft hält die Bremse offen, nicht zu.

Druck weg: die Federn legen die Bremse an. Du stehst, du rollst nicht weiter.

Warnung: bevor sich die Bremsteile bewegen, muss ein Signal kommen, optisch oder akustisch.

Lösen: mindestens dreimal anlegen und lösen, ausgehend vom bauartbedingten Höchstdruck.

Es arbeitet umgekehrt zu dem, was du denken würdest

Beim Pkw drückt der Druck die Bremse an. Beim Lkw ist das bei der Federspeicherbremse genau andersherum, und die Regelung sagt es selbst:

„Federspeicher-Bremssysteme“ bezeichnet Bremssysteme, bei denen die zur Bremsung erforderliche Energie von einer oder mehreren Federn geliefert wird, die als Energiespeichereinrichtung wirken.

UN/ECE-Regelung Nr. 13, Anhang 8, Absatz 1.1. Abgerufen am 23. August 2026.

Die Bremskraft kommt also aus einer Feder, nicht aus Luft. Diese Feder drückt immer. Was die Luft macht, steht im nächsten Satz:

Die für das Spannen der Feder zum Lösen der Bremse erforderliche Energie wird vom Fahrer mittels der „Betätigungseinrichtung“ geliefert und gesteuert.

Anhang 8, Absatz 1.1.1.

Die Luft spannt die Feder und hält damit die Bremse offen. Verlierst du Druck, gewinnt die Feder und die Bremse geht zu. Das ist keine Störung, sondern die Konstruktion: ein Lkw, der Luft verliert, soll zum Stehen kommen und nicht weiterrollen.

Der Raum, in dem das passiert, heißt in der Regelung Federspannkammer.

Warum die Federspeicherbremse keine Betriebsbremse ist

Ein Federspeicher-Bremssystem darf nicht als Betriebsbremssystem benutzt werden. Bei Ausfall eines Teils der Übertragungseinrichtung des Betriebsbremssystems darf jedoch ein Federspeicher-Bremssystem benutzt werden, um die Restbremswirkung nach Absatz 5.2.1.4 dieser Regelung zu erreichen, falls eine Abstufung der Bremsung durch den Fahrer möglich ist.

Anhang 8, Absatz 2.1.

Zwei Dinge. Die Federspeicherbremse ist nicht deine gewöhnliche Bremse und darf das auch nicht sein. Bei einer Störung in der Betriebsbremse darf sie aber eingesetzt werden, um die Restbremswirkung zu erreichen, unter einer Bedingung: dass du sie abstufen kannst.

Dieses Wort Abstufung ist der Kern. Eine Federspeicherbremse, die nur an oder aus kann, ist kein Bremssystem, mit dem du ein Fahrzeug beherrscht zum Stehen bringst.

Derselbe Absatz zieht noch eine Grenze, die in kürzeren Darstellungen wegfällt: bei Kraftfahrzeugen außer Sattelzugmaschinen, die die Anforderungen nach Absatz 5.2.1.4.1 erfüllen, darf die Federspeicherbremse nicht das einzige System zur Sicherstellung der Restbremswirkung sein.

Vorräte: warum es zwei sein müssen

Der Versorgungskreislauf der Federspannkammer muss entweder einen eigenen Energievorrat umfassen oder von mindestens zwei unabhängigen Energiespeichern versorgt werden.

Anhang 8, Absatz 2.3.1.

Es muss also einen eigenen Luftvorrat für das Lösen der Federspeicherbremsen geben, oder mindestens zwei, die voneinander unabhängig sind. Der Gedanke dahinter ist einfach: läuft ein Vorrat leer, darf das nicht heißen, dass du nirgendwo mehr hin kannst.

Im selben Absatz steht auch, dass ein Druckabfall in der Vorratsleitung des Anhängers die Federspeicherbremse nicht auslösen darf. Und Absatz 2.3.2 verlangt, dass Nebenverbraucher den Vorrat für das Lösen nicht so weit leerziehen dürfen, dass nicht wenigstens noch einmal gelöst werden kann.

Die Warnung kommt, bevor es passiert

Das ist der Punkt, den du auf der Straße merkst. Es muss ein Signal kommen, bevor die Bremse tatsächlich zu greifen beginnt:

Fällt der Druck in der Leitung, die die Federspannkammer mit Energie versorgt, unter den Wert, bei dem die Bewegung der Teile der Bremsen einsetzt, muss eine optische oder akustische Warneinrichtung ausgelöst werden. Sofern diese Bedingung erfüllt ist, darf die Warneinrichtung auch das Warnsignal nach Absatz 5.2.1.29.1.1 dieser Regelung umfassen. Diese Vorschrift gilt nicht für Anhänger.

Anhang 8, Absatz 2.6. Ausgelassen ist ein Einschub über Leitungen einer mit Flüssigkeit arbeitenden Hilfslöseeinrichtung.

Das Warnsignal, auf das verwiesen wird, ist dieselbe rote Bremswarnleuchte, die an anderer Stelle der Regelung definiert ist. Was diese Leuchte bedeutet und wie sie sich zur gelben verhält, steht in rote oder gelbe Bremswarnleuchte.

Achte auf den letzten Satz: diese Warnpflicht gilt nicht für Anhänger. Deine Warnung kommt also aus der Zugmaschine.

Dreimal lösen, und warum das eine Grenze ist

Bei Kraftfahrzeugen muss das System so beschaffen sein, dass die Bremsen mindestens dreimal angelegt und gelöst werden können, wenn der Anfangsdruck in der Federspannkammer gleich dem bauartbedingten Höchstdruck ist.

Anhang 8, Absatz 2.4.

Dreimal ist also das Konstruktionsminimum, gerechnet ab vollem Druck. Das ist kein Versprechen, dass du damit bei stehendem Motor zehnmal rangieren kannst. Wer bei stehendem Motor weiter mit der Handbremse rangiert, ist schneller am Ende seines Vorrats, als er denkt.

Derselbe Absatz sagt für den abgekuppelten Anhänger dasselbe: mindestens dreimal lösen, wenn vor dem Abkuppeln 750 kPa in der Vorratsleitung standen.

Und auf dem Lösen liegt eine Sperre:

Die Federspeicherbremsen dürfen sich, wenn sie betätigt worden sind, erst dann lösen, wenn der Druck im Betriebsbremssystem so hoch ist, dass bei dem beladenen Fahrzeug bei Betätigung der Betriebsbremse zumindest die vorgeschriebene Restbremswirkung erreicht wird.

Anhang 8, Absatz 2.3.4.

Du kannst die Federspeicherbremsen also nicht lösen, solange nicht genug Druck steht, um danach überhaupt noch bremsen zu können. Und Absatz 2.3.3 sagt es für den Aufbau von null noch schärfer: beim Wiederauffüllen bleiben die Federspeicherbremsen ohne Rücksicht auf die Stellung der Betätigungseinrichtung voll betätigt, bis dieser Druck erreicht ist. Bleibt deine Handbremse trotz steigenden Drucks noch drauf, ist das genau das, was diese Bestimmung vorschreibt.

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Quellen

  • Regelung Nr. 13 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, Anhang 8 (Vorschriften bezüglich spezieller Bedingungen für Federspeicher-Bremssysteme), Absätze 1.1, 1.1.1, 1.2, 2.1, 2.3.1, 2.3.2, 2.3.3, 2.3.4, 2.4 und 2.6. Amtsblatt der Europäischen Union L 42 vom 18. Februar 2016. EUR-Lex

Wörtlich aus der deutschen Sprachfassung auf EUR-Lex übernommen und am 23. August 2026 geprüft. Diese Regelung stellt Anforderungen an die Genehmigung des Fahrzeugs. Wie dein konkretes System ausgeführt ist, welche Drücke dazugehören und wie deine Notlöseeinrichtung arbeitet, steht in der Dokumentation deines Fahrzeugs.

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