Motorbremse, Retarder und Intarder

Auf dem Parkplatz heißen sie Retarder und Intarder. In der Regelung gibt es diese Wörter nicht. Was dort steht, ist eine Kategorie mit drei Betätigungsarten, und das erklärt genau, warum der eine Lkw einen eigenen Hebel hat und der andere nicht.

Geprüft am 23. August 2026 6 Minuten Lesezeit
Kurze Antwort

Das Gesetz kennt den Markennamen nicht. Retarder und Intarder kommen in der Regelung nicht vor.

Was dort steht: Dauerbremssystem, ein zusätzliches Bremssystem, das lange bremst, ohne nachzulassen.

Drei Betätigungsarten: unabhängig, integriert und kombiniert.

Nicht verwechseln: die durchgehende Bremsung in Absatz 2.9 ist etwas ganz anderes.

Was ein Dauerbremssystem ist

„Dauerbremssystem“ ein zusätzliches Bremssystem, mit dem eine Bremswirkung erzielt und über eine lange Zeitdauer ohne einen merklichen Abfall der Wirkung aufrechterhalten werden kann. Der Begriff „Dauerbremsanlage“ gilt für das gesamte System einschließlich der Betätigungseinrichtung.

UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 2.15. Abgerufen am 23. August 2026.

Zwei Wörter tragen die ganze Begriffsbestimmung. Zusätzlich, es steht also neben der Betriebsbremsanlage und ersetzt sie nicht. Und ohne merklichen Abfall, es muss also weiterarbeiten, während du abfährst, statt nachzulassen, wie Betriebsbremsen es tun, wenn sie heiß werden.

Das ist der Grund, warum es diese Bremsart gibt. Nicht um härter zu bremsen, sondern um lange zu bremsen.

Das Dauerbremssystem kann eine einzige oder eine Kombination verschiedener Bremseinrichtungen umfassen. Jede Bremseinrichtung kann ihre eigene Betätigungseinrichtung haben.

UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 2.15.1.

Deshalb kann ein Fahrzeug mehrere solcher Systeme gleichzeitig haben, etwa eine Motorbremse und eine hydraulische oder elektrische Einrichtung, jede mit eigener Betätigung.

Warum Retarder und Intarder nicht im Gesetz stehen

Such in der Regelung nach Retarder oder Intarder und du findest keine Begriffsbestimmung. Das sind Marken- und Handelsnamen, keine rechtlichen Kategorien. Die Regelung arbeitet mit einem einzigen Begriff, dem Dauerbremssystem, und beschreibt danach, wie es betätigt wird.

Für dich auf der Straße macht das wenig aus, denn wie das Ding heißt, bestimmt der Hersteller. Für das Lesen von Papieren macht es sehr wohl etwas aus: in einem Prüfbericht oder einer Typgenehmigung suchst du nach der Kategorie, nicht nach dem Markennamen.

Die drei Betätigungsarten

Das ist der Teil, der erklärt, warum sich zwei Lkw so verschieden anfühlen.

„unabhängige Dauerbremsanlage“ eine Dauerbremsanlage, deren Betätigungseinrichtung von der der Betriebsbremsanlage und anderer Bremssysteme getrennt ist

UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 2.15.2.1.

Das ist der eigene Hebel an der Lenksäule. Du bedienst ihn getrennt vom Bremspedal, und er tut nichts mit den Betriebsbremsen.

„integrierte Dauerbremsanlage“ eine Dauerbremsanlage, deren Betätigungseinrichtung mit der des Betriebsbremssystems so vereinigt ist, dass beide gleichzeitig oder auf geeignete Weise zeitlich abgestimmt durch die Betätigung der kombinierten Betätigungseinrichtung betätigt werden

UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 2.15.2.2.

Hier sitzt alles auf dem Bremspedal. Trittst du, kommen beide Systeme mit, gleichzeitig oder sauber nacheinander abgestimmt. Achte auf die Wendung zeitlich abgestimmt: die Regelung erlaubt ausdrücklich, dass das Dauerbremssystem zuerst kommt und die Betriebsbremse danach.

„kombinierte Dauerbremsanlage“ eine integrierte Dauerbremsanlage mit einer zusätzlichen Abschalteinrichtung, die es ermöglicht, mit der kombinierten Betätigungseinrichtung das Betriebsbremssystem allein zu betätigen

UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 2.15.2.3.

Das ist die integrierte Version mit einem Abschalter dazu. Schaltest du ihn aus, wirkt dasselbe Pedal nur noch auf die Betriebsbremsen. Praktisch auf glatter Fahrbahn, wo manche Fahrer die Dauerbremse lieber aus haben.

Unabhängigeigene Betätigungseinrichtung, getrennt vom Bremspedal
Integrierteine Betätigungseinrichtung, beide Systeme kommen mit
Kombiniertintegriert, plus eine Abschalteinrichtung

Die Verwechslung, die es auf Deutsch nicht gibt

In der Regelung stehen zwei Begriffe, die inhaltlich weit auseinanderliegen:

„durchgehende Bremsung“ die Bremsung einer Fahrzeugkombination durch eine Einrichtung mit folgenden Merkmalen: eine einzige Betätigungseinrichtung, die der Fahrer vom Fahrersitz aus mit einer einzigen Bewegung abstufbar betätigt; die Energie, die zur Bremsung der einzelnen Fahrzeuge einer Kombination erforderlich ist, wird von ein und derselben Energiequelle geliefert.

UN/ECE-Regelung Nr. 13, Absatz 2.9.

Durchgehende Bremsung in Absatz 2.9 handelt vom Bremsen einer Fahrzeugkombination, also Zugmaschine und Anhänger zusammen, von einer einzigen Betätigungseinrichtung aus. Das hat mit einer Dauerbremse nichts zu tun.

Dauerbremssystem in Absatz 2.15 ist die Dauerbremse.

Auf Deutsch sind die beiden Wörter weit genug auseinander, dass kaum jemand sie verwechselt, genau wie im englischen Original mit continuous braking gegenüber endurance braking system. In manchen anderen Sprachfassungen liegen die beiden Begriffe nur ein Leerzeichen auseinander, und dort landet man beim Suchen leicht im falschen Absatz. Suchst du also in einer Übersetzung, prüf lieber am englischen oder deutschen Wortlaut nach.

Ein kleiner Schönheitsfehler steckt trotzdem in der deutschen Fassung: sie verwendet in derselben Bestimmung sowohl Dauerbremssystem als auch Dauerbremsanlage. Gemeint ist beides Mal dasselbe, die Regelung sagt das in Absatz 2.15 selbst.

Wo unsere Quelle aufhört

Die Regelung bestimmt die Kategorie und die Betätigungsarten. Sie sagt nichts darüber, wie du eine Dauerbremse in einer bestimmten Marke bedienst, nichts über Wartung oder Verschleiß, und nichts über die Stufen an einem Hebel. Die gängigen Markennamen nennt sie ebenfalls nicht, denn die gehören dem Hersteller und nicht dem Gesetzgeber. Für die Bedienung deines Fahrzeugs ist die Betriebsanleitung maßgeblich.

Auch steht dort nichts darüber, wie du eine Abfahrt einteilst oder welchen Gang du wählst. Das ist Fahrtechnik und Unterweisung, keine Typgenehmigung.

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Quellen

  • Regelung Nr. 13 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Bremsen, Absätze 2.9, 2.15, 2.15.1 und 2.15.2.1 bis 2.15.2.3. Amtsblatt der Europäischen Union L 42 vom 18. Februar 2016. EUR-Lex

Der authentische Text einer UN/ECE-Regelung ist der englische; die Sprachfassungen im Amtsblatt sind Übersetzungen. Weicht eine Übersetzung ab, geht das Englische vor. Der englische Wortlaut von Absatz 2.15 lautet: „‘Endurance braking system’ means an additional braking system having the capability to provide and to maintain a braking effect over a long period of time without a significant reduction in performance.“

Geprüft am 23. August 2026. Diese Seite erklärt die Regelung und ersetzt die Betriebsanleitung deines Fahrzeugs nicht.

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