Fahrverbot Deutschland: wann du nicht fahren darfst

Zwei Verbote, andere Zeiten, andere Regeln. Unten steht genau, was gilt, mit den Strecken und mit dem Datum, an dem wir es zuletzt geprüft haben.

Geprüft am 22. August 2026 6 Minuten Lesezeit
Kurze Antwort

Sonntag und Feiertag: von 0.00 bis 22.00 Uhr, überall in Deutschland, für Lkw über 7,5 Tonnen und für Anhänger hinter einem Lkw. Es gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern, dann aber einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten.

Samstag im Juli und August: von 7.00 bis 20.00 Uhr. Gilt nur auf bestimmten Autobahnstrecken und zwei Bundesstraßen, in beiden Fahrtrichtungen.

Es gilt an jedem Samstag vom 1. Juli bis einschließlich 31. August.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Das steht in § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung, im Wortlaut:

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

Straßenverkehrs-Ordnung, § 30 Absatz 3. Abgerufen am 22. August 2026.

Zwei Wörter darin werden am häufigsten überlesen: einschließlich damit verbundener Leerfahrten. Leer zurückfahren am Sonntagmorgen fällt also mit darunter.

Das Verbot gilt in ganz Deutschland, auf allen Straßen. Nicht nur auf der Autobahn.

Welche Feiertage genau, und wo

Absatz 4 zählt die Feiertage selbst auf. Acht gelten bundesweit, drei nur in bestimmten Ländern. Genau dieser Unterschied fehlt auf den meisten Seiten, die man dazu findet.

Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind Neujahr; Karfreitag; Ostermontag; Tag der Arbeit (1. Mai); Christi Himmelfahrt; Pfingstmontag; Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland; Tag der deutschen Einheit (3. Oktober); Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen; Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland; 1. und 2. Weihnachtstag.

Straßenverkehrs-Ordnung, § 30 Absatz 4.

Die drei Ländertage im Überblick

FeiertagGilt in
FronleichnamBaden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Reformationstag
31. Oktober
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Allerheiligen
1. November
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Achtung

Fährst du am 1. November von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen, fährst du von einem Land, in dem das Verbot gilt, in ein Land, in dem es nicht gilt. Schau also nicht auf das Datum allein, sondern auf das Land, in dem du gerade fährst.

Das Ferienreiseverbot am Samstag

Das ist eine eigene Regelung, die Ferienreiseverordnung. Sie besteht seit 1985 und wurde zuletzt am 17. Juni 2026 geändert. Viele Seiten im Netz stehen noch auf dem Stand davor.

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht geführt werden.

Ferienreiseverordnung, § 1 Absatz 1, Fassung vom 17. Juni 2026.

Der große Unterschied zum Sonntag: dieses Verbot gilt nicht überall. Nur auf den Strecken, die die Verordnung namentlich nennt, und dort in beiden Fahrtrichtungen.

Auf welchen Strecken es gilt

Das ist die vollständige Liste aus der Verordnung. Steht deine Strecke nicht dabei, gilt das Samstagsverbot dort nicht.

StraßeStrecke
A 1Vom Autobahndreieck Erfttal über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Kreuz Lotte/Osnabrück. Und von Bremen Brinkum bis Bremer Kreuz
A 2Von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
A 3Von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost. Und von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
A 4Vom Kirchheimer Dreieck bis zur Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen
A 5Von Hattenbacher Dreieck bis Bad Homburger Kreuz. Von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd. Von Anschlussstelle Offenburg bis Autobahndreieck Neuenburg
A 6Von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7Von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Autobahndreieck Bordesholm. Von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Autobahnkreuz Hannover-Ost. Vom Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
A 8Vom Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing. Und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
A 9 / E 51Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
A 10Berliner Ring, vom Autobahndreieck Werder über Anschlussstelle Potsdam-Nord bis Anschlussstelle Berlin-Spandau
A 45Von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
A 61Von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
A 67Vom Darmstädter Kreuz bis Viernheimer Dreieck
A 81Von Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis Anschlussstelle Gärtringen
A 92Vom Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim. Und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
A 93Vom Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
A 99Vom Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
A 113Autobahnkreuz Schönefeld bis Autobahndreieck Neukölln, Fahrtrichtung Hamburg
A 115Vom Autobahnkreuz Zehlendorf bis Autobahndreieck Funkturm
A 831Von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
A 980Vom Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
A 995Von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
B 31Von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96, außerhalb geschlossener Ortschaften
B 96 / E 251Ab Landesgrenze Berlin bis zur B 104 in Neubrandenburg, außerhalb geschlossener Ortschaften

Ausnahmen

Beide Verbote kennen Ausnahmen, und sie überschneiden sich weitgehend. Diese Beförderungen dürfen fahren:

  • Kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße, vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger. Beim Sonntagsverbot gilt dabei eine Grenze von 200 Kilometern, in der Ferienreiseverordnung steht diese Kilometergrenze nicht.
  • Kombinierter Güterverkehr Hafen-Straße, zwischen Belade- oder Entladestelle und einem Hafen im Umkreis von höchstens 150 Kilometern.
  • Frische Milch und frische Milcherzeugnisse.
  • Frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse.
  • Frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse.
  • Leicht verderbliches Obst und Gemüse.
  • Material der Kategorie 1 und Kategorie 2 nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte.
  • Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge. Beim Sonntagsverbot im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles, beim Ferienreiseverbot beim dringlichen Einsatz.
  • Transport von lebenden Bienen.
  • Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den genannten Fahrten stehen.

Daneben stehen Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Straßendienst, die Bundeswehr sowie Truppen der NATO- und EU-Mitgliedstaaten außerhalb der Verbote, und für Fahrten nach dem Bundesleistungsgesetz gilt eine eigene Regel: der Leistungsbescheid ist mitzuführen.

Papiere mit

Die Ferienreiseverordnung schreibt es wörtlich vor: Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Fährst du auf eine Ausnahme, musst du sie also belegen können.

Ferienreiseverordnung, § 3 Absatz 2.

Ausnahmegenehmigung im dringenden Fall

Das steht in keiner der üblichen Übersichten, ist aber der Weg, wenn eine Fahrt wirklich nicht warten kann:

Die Straßenverkehrsbehörden können Ausnahmen vom Verbot des § 1 in dringenden Fällen genehmigen, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist.

Ferienreiseverordnung, § 4 Absatz 1.

Zwei Bedingungen also, und beide müssen erfüllt sein: ein dringender Fall und keine Möglichkeit, anders zu befördern. Wird die Genehmigung erteilt, ist sie mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Verstoß gegen § 1 ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes, und das gilt ausdrücklich auch für den, der das Führen zulässt, also für den Betrieb.

Ferienreiseverordnung, § 4 Absatz 4 und § 5.

Du stehst, und dann

Ein Fahrverbot bedeutet praktisch nur eines: du musst irgendwo stehen. Und dann fängt das eigentliche Problem an, denn die Frage ist nicht, welcher Parkplatz der schönste ist. Die Frage ist, ob überhaupt noch Platz ist.

73%
der Fahrer wollen von einem Parkplatz nur eines wissen: ob noch Platz frei ist. Sanitär kam auf 13 Prozent, Sicherheit auf 10 Prozent und Preis auf 3 Prozent.
Eigene Umfrage in der TruckerVerse-App, 105 Stimmen, gemessen am 10. August 2026

Genau dafür gibt es in der App Meldungen, die Fahrer selbst setzen. Parkplatz voll, Stau, Gefahr, Baustelle. Keine Redaktion dazwischen, einfach Kollegen, die weitergeben, was sie sehen.

Quellen

Alles auf dieser Seite kommt aus dem Gesetzestext selbst, nicht aus Zusammenfassungen Dritter. Du kannst es nachlesen.

Noch dies

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot steht seit Jahren fest und ändert sich selten. Was sich ändert, ist die Streckenliste des Ferienreiseverbots: die wurde noch am 17. Juni 2026 angepasst. Deshalb prüfen wir diese Seite jedes Frühjahr vor der Sommersaison, und immer dann, wenn die Verordnung geändert wird. Das Datum oben sagt, wann das zuletzt geschehen ist.

Prüf im Zweifel immer den amtlichen Text oben. Diese Seite ist Information, keine Rechtsberatung.

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