Deutsche Bußgelder für Lkw

Eine Reihe von Regeln gilt nur für Fahrzeuge über 3,5 oder 7,5 Tonnen. Sie stehen auf keinem Schild. Unten steht, was sie sind und was sie kosten.

Geprüft am 22. August 2026 7 Minuten Lesezeit
Kurze Antwort

50 Meter Abstand auf der Autobahn über 50 km/h: 80 Euro.

Überholen über 7,5 t bei Sicht unter 50 Metern durch Nebel, Schneefall oder Regen: 120 Euro, mit Gefährdung 200 Euro plus einen Monat Fahrverbot.

Überladung: ab 2 Prozent bußgeldbewehrt, und ab 5 Prozent zahlt der Halter mehr als du.

Fahren trotz Sonntagsfahrverbot: 120 Euro für dich, 570 Euro für den Halter.

Die 50-Meter-Regel

Die bekannteste und zugleich die am häufigsten übertretene. Der Katalog formuliert sie so:

Mit Lastkraftwagen (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

Bußgeldkatalog, Nummer 15. Rechtsgrundlage § 4 Absatz 3 StVO in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Nummer 4. Regelsatz 80 Euro. Abgerufen am 22. August 2026.

Also: über 3,5 Tonnen, auf der Autobahn, über 50 km/h, mindestens 50 Meter. Das ist keine Richtlinie, sondern ein fester Regelsatz. Und beachte den Wortlaut: er nennt neben dem Lkw auch den Kraftomnibus, die Regel gilt also nicht nur für Güterfahrzeuge.

Überholen bei schlechter Sicht: der schwerste Posten

Über 7,5 Tonnen darfst du nicht überholen, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter beträgt. Und hier laufen die Beträge hart hoch:

Überholt über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug120 Euro
Mit Gefährdung200 Euro plus ein Monat Fahrverbot
Mit Sachbeschädigung240 Euro plus ein Monat Fahrverbot

Bußgeldkatalog, Nummern 21, 21.1 und 21.2. Rechtsgrundlage § 5 Absatz 3a StVO.

Ein Monat Fahrverbot für ein Überholmanöver. Für einen Berufskraftfahrer ist das eine ganz andere Geschichte als der Betrag selbst.

Die linke Fahrspur

Zwei eigene Regeln, die es beide nur für schweren Verkehr gibt.

Außerhalb geschlossener Ortschaften darfst du mit einem Lkw über 3,5 Tonnen oder einem Fahrzeug mit Anhänger die linke Fahrspur nur zum Linksabbiegen benutzen. Für etwas anderes: 15 Euro, mit Behinderung 20 Euro.

Bußgeldkatalog, Nummer 31b.

Und über 7,5 Tonnen einschließlich Anhänger darfst du die äußerst linke Fahrspur bei Schneeglätte oder Glatteis überhaupt nicht benutzen, ebenso wenig, wenn die Sicht durch starken Schneefall oder Regen auf 50 Meter oder weniger beschränkt ist. Das kostet 80 Euro.

Bußgeldkatalog, Nummer 87a.

Ladungssicherung

Ladung, die bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver verrutschen, umfallen, rollen oder herunterfallen kann, ist bußgeldbewehrt. Und für Lkw gilt ein höherer Satz als für andere Fahrzeuge:

Lkw oder Kraftomnibus bzw. ihre Anhänger60 Euro
Dieselben, mit Gefährdung75 Euro
Andere Fahrzeuge35 Euro

Bußgeldkatalog, Nummern 102.1, 102.1.1 und 102.2.

Überladung: warum der Halter mehr zahlt

Hier steckt der interessanteste Unterschied des ganzen Katalogs. Überladung hat zwei getrennte Posten: einen für den, der damit fährt, und einen für den, der es angeordnet oder zugelassen hat. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, oder mit Anhängern über 2 Tonnen:

ÜberschreitungFahrerHalter
2 bis 5 Prozent30 Euro35 Euro
mehr als 5 Prozent80 Euro140 Euro
mehr als 10 Prozent110 Euro235 Euro
mehr als 15 Prozent140 Euro285 Euro
mehr als 20 Prozent190 Euro380 Euro
mehr als 25 Prozent285 Euro425 Euro
mehr als 30 Prozent380 Euro

Bußgeldkatalog, Anhang Tabelle 3 Buchstabe a, Nummern 198.1 und 199.1. Rechtsgrundlage § 34 Absatz 3 Satz 3 StVZO, für den Halter § 31 Absatz 2 StVZO.

Zwei Dinge zum Merken. Es beginnt schon bei 2 Prozent, das sind bei 40 Tonnen noch keine 800 Kilo. Und ab 5 Prozent zahlt der Halter durchgehend mehr als der Fahrer, bei mehr als 10 Prozent sogar gut das Doppelte. Überladung ist im deutschen Katalog also in erster Linie eine Sache des Betriebs.

Beachte auch die letzte Zeile: für den Halter endet die Tabelle bei mehr als 25 Prozent, für den Fahrer geht sie eine Stufe weiter.

Das Sonntagsfahrverbot

Dasselbe Muster, nur noch schärfer:

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren120 Euro
Als Halter das angeordnet oder zugelassen570 Euro

Bußgeldkatalog, Nummern 119 und 120. Rechtsgrundlage § 30 Absatz 3 Satz 1 StVO.

Fast das Fünffache für den Betrieb. Wann das Verbot genau gilt und welche Ausnahmen es gibt, steht in Fahrverbot Deutschland.

Warum ein Betrag höher ausfallen kann als oben

Der Katalog kennt eine eigene Erhöhungstabelle. Regelsätze über 55 Euro steigen, sobald eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzutritt, soweit das nicht schon im Grundtatbestand steckt.

Ein paar Beispiele aus dieser Tabelle: 60 wird 75 mit Gefährdung und 90 mit Sachbeschädigung. 120 wird 145 und 175. 200 wird 240 und 290. 400 wird 480 und 580.

Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zu § 3 Absatz 3, Tabelle 4.

Quellen

  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage zu § 1 Absatz 1, Bußgeldkatalog: Nummern 15, 21, 31b, 87a, 102, 119, 120, 198 und 199. gesetze-im-internet.de
  • BKatV, Anhang, Tabelle 3 (Überschreiten der zulässigen Achslast, des zulässigen Gesamtgewichts und der Anhängelast).
  • BKatV, Anhang, Tabelle 4 (Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung).

Abgerufen am 22. August 2026 auf gesetze-im-internet.de. Alle Beträge sind an der amtlichen Fassung nachgezählt. Das sind Regelsätze: bei Wiederholung oder besonderen Umständen kann eine Behörde höher landen.

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