Innerhalb von 20 Tagen zahlen: die Hälfte runter.
Vor Ort abrechnen: derselbe Nachlass, daran ändert das nichts.
Aber: mit dem Zahlen verzichtest du auf dein Recht, Widerspruch einzulegen.
Zahlst du nicht und wohnst du nicht in Spanien: dann stellst du deinen Lkw dort ab, wo der Beamte es sagt.
Die Hälfte runter innerhalb von zwanzig Tagen
Nach einer Anzeige hast du zwanzig Kalendertage, um freiwillig mit Nachlass zu zahlen, oder um Widerspruch einzulegen. Entscheidest du dich fürs Zahlen, sagt das Gesetz:
Una vez realizado el pago voluntario de la multa, ya sea en el acto de entrega de la denuncia o dentro del plazo de veinte días naturales contados desde el día siguiente al de su notificación, concluirá el procedimiento sancionador con las siguientes consecuencias: a) La reducción del 50 por ciento del importe de la sanción.
Ley sobre Tráfico, Artikel 94. Das spanische Recht ist hier die verbindliche Fassung, deshalb steht der Wortlaut auf Spanisch.
Achte auf den ersten Halbsatz: ya sea en el acto de entrega de la denuncia. Der Nachlass gilt also auch, wenn du sofort vor Ort abrechnest. Du musst nicht warten, um ihn zu bekommen.
Zwanzig Kalendertage, keine Werktage, und sie beginnen am Tag nach der Zustellung zu laufen.
Was du dafür hergibst
Dieselbe Bestimmung geht weiter, und dieser Teil wird oft überlesen:
| b) | Du verzichtest auf das Recht, Widerspruch einzulegen. Reichst du trotzdem etwas ein, gilt es als nicht eingereicht. |
| c) | Das Verfahren endet am Tag der Zahlung, ohne dass noch eine Entscheidung kommt. |
| d) | Der Verwaltungsweg ist erschöpft. Übrig bleibt nur noch das Verwaltungsgericht. |
Ley sobre Tráfico, Artikel 94, Buchstaben b bis d.
Das ist die eigentliche Wahl. Zahlen ist die Hälfte billiger, aber es ist sofort das Ende der Diskussion. Hältst du die Anzeige für falsch, sind diese zwanzig Tage auch deine Frist, das zu sagen, und dann eben ohne Nachlass.
Wohnst du nicht in Spanien, läuft es anders
Cuando el infractor no acredite su residencia legal en territorio español, el agente denunciante fijará provisionalmente la cuantía de la multa y, de no depositarse su importe, el conductor deberá trasladar el vehículo e inmovilizarlo en el lugar indicado por el agente denunciante.
Ley sobre Tráfico, Artikel 87 Absatz 5.
Kannst du keinen rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien nachweisen, setzt der Beamte den Betrag vor Ort vorläufig fest. Hinterlegst du ihn nicht, musst du deinen Lkw verlegen und dort abstellen, wo der Beamte es anweist. Zahlen geht mit Kreditkarte oder bar in Euro.
Und dann kommt der Satz, der Geld wert ist: für diesen Betrag gilt ausdrücklich die Möglichkeit des Nachlasses von 50 Prozent aus Artikel 94. Vor Ort abrechnen heißt in Spanien also nicht, dass du den vollen Betrag los bist.
Wann es den Nachlass nicht gibt
Das verkürzte Verfahren, und damit der Nachlass, gilt für eine Reihe von Übertretungen nicht. Zwei davon betreffen den gewerblichen Verkehr unmittelbar.
| Schaden an der Straße oder Störung des Verkehrs durch Masse oder Abmessungen des Fahrzeugs, ohne die erforderliche Genehmigung oder außerhalb ihrer Bedingungen | kein Nachlass |
| Der Halter oder Mieter, der sich weigert, den verantwortlichen Fahrer wahrheitsgemäß zu benennen, wenn ordnungsgemäß danach gefragt wurde | kein Nachlass |
Ley sobre Tráfico, Artikel 93 Absatz 2, der auf Artikel 77 Buchstaben r und j verweist.
Das erste ist das wichtigste für alle, die Schwertransport fahren: bist du außerhalb deiner Genehmigung unterwegs und verursachst damit Schaden oder Behinderung, gibt es keinen verkürzten Weg und keine Halbierung.
Auf derselben Liste stehen unter anderem auch das Fahren mit oder das Einbauen von Radarwarnern.
Quellen
- Real Decreto Legislativo 6/2015, Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículos a Motor y Seguridad Vial, Artikel 87 Absatz 5 (Anzeige bei fehlendem rechtmäßigem Wohnsitz), Artikel 93 (Verfahrensarten und Frist von zwanzig Kalendertagen), Artikel 94 (verkürztes Verfahren und die Folgen des Zahlens) und Artikel 77 Buchstaben j und r.
Abgerufen in der konsolidierten Fassung im Boletín Oficial del Estado. Der spanische Wortlaut ist wörtlich übernommen, die Erläuterung ist übersetzt. Diese Seite beschreibt das Verfahren; welcher Betrag zu einer konkreten Übertretung gehört, steht an anderer Stelle desselben Gesetzes.
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