Code 95 und deine Weiterbildung

35 Stunden je fünf Jahre, das weiß jeder. Die Regeln darunter kennt fast niemand, und eine davon kann dir sieben Stunden sparen.

Geprüft am 23. August 2026 5 Minuten Lesezeit
Kurze Antwort

Wie viel: 35 Stunden je fünf Jahre, in Zeiteinheiten von mindestens sieben Stunden.

Online: höchstens zwölf dieser 35 Stunden dürfen E-Learning sein.

Abgelaufen: du darfst nicht berufsmäßig fahren, bis du die Weiterbildung abgeschlossen hast. Dein Führerschein selbst bleibt gültig.

Zuerst etwas, das fast überall falsch steht

Suchst du nach Code 95, verweist praktisch jede Seite auf die Richtlinie 2003/59/EG. Die ist aufgehoben.

Seit dem 23. Dezember 2022 gilt die Richtlinie (EU) 2022/2561. Der Inhalt ist weitgehend derselbe, aber wer den alten Text zitiert, zitiert eine Richtlinie, die es nicht mehr gibt. Die Artikelnummern unten stammen aus dem Text, der jetzt gilt.

In Deutschland ist diese Richtlinie im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz umgesetzt. Was unten steht, ist die europäische Grundlage; für die deutsche Durchführung, etwa die anerkannten Ausbildungsstätten, gilt das nationale Recht.

Die 35 Stunden, und wie du sie aufteilen darfst

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden alle fünf Jahre, die in Zeiteinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt werden, die auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufgeteilt werden können.

Richtlinie (EU) 2022/2561, Anhang I, Abschnitt 4. Abgerufen am 23. August 2026.

Zwei Dinge stehen dort, die man selten hört. Eine Zeiteinheit ist mindestens sieben Stunden, kürzer als ein Tag geht also nicht. Und so eine Einheit von sieben Stunden darfst du auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufteilen. Für alle, die schwer einen ganzen Tag frei bekommen, ist der zweite Punkt brauchbar.

Mindestens eine deiner Zeiteinheiten muss einen Kenntnisbereich zur Straßenverkehrssicherheit umfassen. Das ist keine Empfehlung, sondern steht dort als Anforderung.

Online geht, aber bis zwölf Stunden

Die Weiterbildung darf höchstens zwölf Stunden in Form von E-Learning erteilt werden.

Richtlinie (EU) 2022/2561, Anhang I, Abschnitt 4.

Zwölf von 35 also, der Rest ist Präsenz oder Praxis. Die Richtlinie verlangt dazu, dass die Mitgliedstaaten eine zuverlässige Nutzeridentifizierung und geeignete Kontrollmaßnahmen vorschreiben. Anbieter, die dich einen Kurs durchklicken lassen, ohne zu prüfen, wer davor sitzt, erfüllen das nicht.

Hast du ADR, dann lies das hier

Das ist der Punkt, an dem Geld und Zeit zu holen sind. Ausbildungen, die du nach anderen Unionsvorschriften ohnehin absolvieren musst, dürfen als Zeiteinheit angerechnet werden. Genannt werden ADR (Beförderung gefährlicher Güter), der Transport von Tieren, und für den Personenverkehr die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Grundsätzlich zählt so etwas als höchstens eine der Zeiteinheiten von sieben Stunden.

Und dann kommt der Satz, den die meisten Fahrer nicht kennen:

Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, dass die gemäß der Richtlinie 2008/68/EG vorgeschriebene abgeschlossene spezielle Ausbildungsmaßnahme über die Beförderung gefährlicher Güter als zwei der Zeiteinheiten von sieben Stunden angerechnet werden kann, sofern dies die einzige andere Ausbildungsmaßnahme ist, die bei der Weiterbildung angerechnet wird.

Richtlinie (EU) 2022/2561, Anhang I, Abschnitt 4.

Dein ADR kann also vierzehn deiner 35 Stunden decken statt sieben, unter der Bedingung, dass es die einzige andere Ausbildung ist, die du anrechnen lässt. Achte auf das Wort können: das ist eine Entscheidung jedes Mitgliedstaats, kein automatischer Anspruch. Frag bei deiner Ausbildungsstätte nach, bevor du buchst, denn es geht um einen ganzen Tag.

Wann du musst

Die Richtlinie unterscheidet dein erstes Mal und alle Male danach.

Das erste Mal. Binnen fünf Jahren nach Ausstellung deines Befähigungsnachweises. Mitgliedstaaten dürfen diese Frist verkürzen oder verlängern, damit sie mit der Gültigkeitsdauer des Führerscheins übereinstimmt, aber nie kürzer als drei und nie länger als sieben Jahre.

Danach. Alle fünf Jahre, und jedes Mal vor Ablauf der Gültigkeitsdauer deines Befähigungsnachweises. Nicht danach, und im Text steht keine Nachfrist.

Richtlinie (EU) 2022/2561, Artikel 8 Absätze 2 und 3.

Dein Code 95 ist abgelaufen

Inhaber eines Befähigungsnachweises gemäß Artikel 6 oder gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels sowie Kraftfahrer im Sinne von Artikel 4 müssen, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben und den Anforderungen der Absätze 1, 2 und 3 des vorliegenden Artikels nicht entsprechen, vor einer Wiederaufnahme des Berufs eine Weiterbildung durchlaufen.

Richtlinie (EU) 2022/2561, Artikel 8 Absatz 4.

In einfacher Sprache: dein Führerschein C oder D bleibt gültig, du darfst nur nicht mehr berufsmäßig fahren, bis du die Weiterbildung abgeschlossen hast. Du musst keine Prüfung wiederholen und fängst nicht bei null an. Du holst die 35 Stunden nach.

Was es kostet, wenn du trotzdem fährst, unterscheidet sich je Land und fällt dort unter das nationale Recht. Diese Beträge stehen hier bewusst nicht, weil wir sie nicht im Gesetzestext selbst nachlesen konnten. Frag bei deinem Arbeitgeber oder deiner Ausbildungsstätte nach, bevor du in die Kabine steigst.

Fährst du sowohl C als auch D

Kraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr, die eine Weiterbildung für eine der in Artikel 5 Absätze 2 und 3 genannten Führerscheinklassen durchlaufen haben, brauchen für die anderen in diesen Absätzen genannten Klassen keine Weiterbildung zu durchlaufen.

Richtlinie (EU) 2022/2561, Artikel 8 Absatz 5.

Eine Weiterbildung genügt also. Du machst die 35 Stunden nicht doppelt.

Wo der Code steht

Der Unionscode 95 kommt neben die betreffende Führerscheinklasse auf deinen Führerschein. Kann die Behörde das nicht, muss sie dir eine Fahrerqualifizierungskarte ausstellen. Diese Karten werden von allen Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt, eine Karte aus einem anderen EU-Land ist bei einer Kontrolle also genauso gut.

Fährst du mit einer Fahrerbescheinigung, gilt auch die als Nachweis, sofern der Code 95 im Feld Bemerkungen steht.

Richtlinie (EU) 2022/2561, Artikel 10.

Quellen

  • Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr, Amtsblatt L 330 vom 23. Dezember 2022, S. 46. Artikel 7, 8 und 10 sowie Anhang I, Abschnitt 4. EUR-Lex
  • Richtlinie 2003/59/EG, aufgehoben durch die vorgenannte Richtlinie zum 23. Dezember 2022.

Alle Zitate sind wörtlich aus der deutschen Sprachfassung auf EUR-Lex übernommen und am 23. August 2026 im geltenden Text geprüft. Nationale Bußgeldbeträge sind bewusst weggelassen, weil sie nicht in der Richtlinie stehen.

Die App ist live

Stehst du fest? Schau, wo noch Platz ist.

Fahrer melden selbst, was sie sehen. Parkplatz voll, Stau, Gefahr, Baustelle. Öffne die App und fahr nicht mehr allein.

App öffnen