Volle Grundqualifikation: 280 Stunden Unterricht, mindestens 20 Fahrstunden.
Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden Unterricht, mindestens 10 Fahrstunden.
Simulator: höchstens 8 der 20 Stunden, beziehungsweise 4 der 10.
Danach: alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung, sonst darfst du nicht mehr gewerblich fahren.
Zwei Wege, und der Unterschied ist erheblich
Die Richtlinie kennt zwei Varianten der Grundqualifikation. Beide decken dieselben Kenntnisbereiche ab, sie unterscheiden sich nur im Umfang.
Der volle Weg:
Die Grundqualifikation umfasst Unterricht in allen in der Liste in Abschnitt 1 aufgeführten Kenntnisbereichen. Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation beträgt 280 Stunden.
Richtlinie (EU) 2022/2561, Anhang I, Abschnitt 2, Nummer 2.1. Abgerufen am 22. August 2026.
Und der kurze:
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst Unterricht in allen in der Liste in Abschnitt 1 aufgeführten Kenntnisbereichen. Ihre Dauer beträgt 140 Stunden.
Richtlinie (EU) 2022/2561, Anhang I, Abschnitt 3.
Beachte die Formulierung: beide umfassen alle Kenntnisbereiche. Der beschleunigte Weg lässt also keinen Stoff weg, er behandelt denselben Stoff in der halben Zeit. Wer schon Vorwissen mitbringt, kommt damit gut zurecht. Wer bei null anfängt, sollte sich das überlegen.
Die Fahrstunden am Steuer
In beiden Varianten musst du selbst fahren, und zwar in einem Fahrzeug der Klasse, um die es geht:
Jeder Bewerber für den Beruf des Kraftfahrers muss während mindestens 20 Fahrstunden persönlich ein Fahrzeug der betreffenden Klasse führen, das mindestens den in der Richtlinie 2006/126/EG festgelegten Kriterien für Prüffahrzeuge entspricht.
Richtlinie (EU) 2022/2561, Anhang I, Abschnitt 2, Nummer 2.1.
Beim beschleunigten Weg sind es zehn statt zwanzig. Das Wort mindestens steht in beiden Fällen dabei, dein Ausbildungsbetrieb darf also mehr ansetzen.
Wichtig ist der Zusatz zum Fahrzeug: es muss den Kriterien für Prüffahrzeuge aus der Führerscheinrichtlinie entsprechen. Ein beliebiger Lkw reicht nicht.
Wie viel davon im Simulator laufen darf
Hier lohnt genaues Hinsehen, denn nicht jede Fahrstunde muss auf der Straße stattfinden:
Jeder Bewerber für den Beruf des Kraftfahrers kann während höchstens acht der 20 Stunden persönlich ein Fahrzeug auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator führen.
Richtlinie (EU) 2022/2561, Anhang I, Abschnitt 2, Nummer 2.1.
Beim beschleunigten Weg sind es höchstens vier der zehn Stunden. In beiden Fällen also maximal vierzig Prozent.
Die Richtlinie nennt den Zweck ausdrücklich: bewertet werden soll dein rationelles Fahrverhalten, die Beherrschung des Fahrzeugs bei unterschiedlichem Fahrbahnzustand, bei verschiedenen Witterungsverhältnissen und bei Tag wie Nacht. Beim beschleunigten Weg kommt die Optimierung des Kraftstoffverbrauchs dazu.
Während du fährst, begleitet dich immer ein Ausbilder, der bei einer zugelassenen Ausbildungsstätte angestellt ist.
Die Prüfung und die 30 Minuten, die du sparen kannst
Die Fahrprüfung dauert 90 Minuten. Es gibt aber eine Teilprüfung, deren Dauer nicht festgelegt ist, und die kannst du dir anrechnen lassen:
Die Dauer dieser eventuellen Teilprüfung wird nicht festgelegt. Legt der Kraftfahrer diese Prüfung ab, so kann ihre Dauer von den 90 Minuten der Fahrprüfung nach Ziffer i abgezogen werden, wobei der Abzug höchstens 30 Minuten betragen darf.
Richtlinie (EU) 2022/2561, Anhang I, Abschnitt 2.
Maximal ein Drittel der Fahrprüfung lässt sich so verlagern. Frag deine Ausbildungsstätte danach, bevor du dich anmeldest.
Was nach der Grundqualifikation kommt
Mit der Grundqualifikation bist du drin, aber nicht fertig. Danach läuft die Weiterbildung: 35 Stunden alle fünf Jahre, in Modulen von mindestens sieben Stunden.
Läuft deine Weiterbildung ab, bleibt dein Führerschein gültig, aber du darfst nicht mehr gewerblich fahren, bis du die Stunden nachgeholt hast. Und wer nach einer Pause zurückkommt, muss die Weiterbildung absolvieren, bevor er den Beruf wieder ausübt.
Vorsicht bei älteren Seiten
Fast jede Seite über den Berufskraftfahrer verweist noch auf die Richtlinie 2003/59/EG. Die ist aufgehoben. Seit dem 23. Dezember 2022 gilt die Richtlinie (EU) 2022/2561, und alle Angaben oben stammen aus diesem Text.
Inhaltlich hat sich wenig verändert, aber wer eine Fundstelle gegenüber einer Ausbildungsstätte oder einem Arbeitgeber nennen muss, zitiert besser den Text, den es noch gibt.
Stehst du fest? Schau, wo noch Platz ist.
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