Stirnwand, Wände und Rungen

Gegen die Stirnwand laden ist eine anerkannte Methode. Sie hat nur eine Grenze, und die steht in deinen Fahrzeugpapieren, nicht in einer Faustregel.

Geprüft am 23. August 2026 5 Minuten Lesezeit
Kurze Antwort

Blockieren ist erlaubt und in der Richtlinie ausdrücklich genannt.

Die Grenze: nur bis zu dem, was dein Aufbau nach seiner Festigkeit aufnehmen darf.

Eine Plane ist keine Wand. Sie hält deine Ladung trocken, nicht fest.

Wo die Werte stehen: in der Dokumentation deines Fahrzeugs, geprüft nach EN 12642.

Blockieren ist erlaubt und beim Namen genannt

Für die Ladungssicherung können eine, mehrere oder eine Kombination der folgenden Methoden verwendet werden: Verriegeln, Blockieren (lokal, gesamt), Direktzurren, Niederzurren.

Richtlinie 2014/47/EU, Anhang III, Teil I, Nummer 4. Abgerufen am 23. August 2026.

Blockieren heißt, dass die Ladung nirgendwohin kann, weil die Konstruktion im Weg steht: dicht an der Stirnwand, dicht aneinander, und seitlich gegen Rungen oder Wände. Es ist die Methode mit dem wenigsten Aufwand und dem meisten Missverständnis.

Die Grenze: nur bis zu dem, was der Aufbau aushält

Bei der Ladungssicherung sind die geltenden Anforderungen an die Festigkeit bestimmter Fahrzeugbauteile wie Stirn-, Seiten- und Rückwände, Rungen oder Zurrpunkte zu berücksichtigen, wenn diese Teile zur Ladungssicherung verwendet werden.

Richtlinie 2014/47/EU, Anhang III, Teil I, Nummer 3.

Lies den Satz noch einmal. Darin steckt eine Bedingung: wenn diese Teile zur Ladungssicherung verwendet werden. Nutzt du deinen Aufbau als Sicherung, gelten für ihn die Festigkeitsanforderungen, und die begrenzen, wie viel du ihm zumuten darfst.

Das ist keine theoretische Anforderung. Setzt du 19,2 Tonnen Vorwärtskraft gegen eine Stirnwand, die dafür nicht ausgelegt ist, dann ist diese Stirnwand keine Sicherung, sondern eine Annahme. Woher die 19,2 Tonnen kommen, steht in Ladungssicherung und die Kräfte.

Warum eine Plane keine Wand ist

Das ist das teuerste Missverständnis im ganzen Thema. Ein Schiebeplanenaufbau sieht aus wie ein geschlossener Kasten, aber Planen und Schiebegardinen sind da, um deine Ladung trocken zu halten, nicht um sie zurückzuhalten.

Es gibt sehr wohl verstärkte Planenaufbauten, bei denen Plane, Rungen und Latten zusammen eine nachgewiesene seitliche Festigkeit haben. Der Unterschied liegt darin, ob das nachgewiesen und dokumentiert ist. Ein dafür zertifizierter Aufbau hat Papiere; ein gewöhnlicher hat sie nicht.

Die praktische Regel: geh nie davon aus, dass deine Seite Festigkeit liefert, es sei denn, du kannst in deiner Dokumentation zeigen, dass es so ist.

Wo die Festigkeit deines Aufbaus festgelegt ist

Die Richtlinie nennt die Norm, in der das genormt ist:

EN 12642Stabilität von Fahrzeugaufbauten
EN 12640Zurrpunkte

Richtlinie 2014/47/EU, Anhang III, Teil I, Nummer 5, aus der Liste der anwendbaren Normen.

EN 12642 ist selbst eine kostenpflichtige Norm. Wir können daraus also nicht zitieren und setzen hier keine Festigkeitswerte hin, die wir nicht aus der Quelle zeigen können.

Was du selbst tun kannst: schau in die Dokumentation deines Aufliegers. Hersteller geben dort an, nach welcher Ausführung von EN 12642 der Aufbau geprüft ist. Dieses Papier, nicht eine Faustregel, ist das, was ein Prüfer sehen will, wenn du behauptest, dein Aufbau trage einen Teil der Sicherung.

Zurrpunkte sind auch Teil des Aufbaus

Nummer 3 nennt sie in einem Atemzug mit den Wänden: Stirn-, Seiten- und Rückwände, Rungen oder Zurrpunkte. Auch für sie gilt also eine Festigkeitsgrenze, und auch die steht in deiner Dokumentation, geprüft nach EN 12640.

Ein Zurrgurt ist nur so stark wie der Punkt, an dem er hängt. Ein Gurt mit hoher Zurrkraft an einem schwachen Punkt bringt dir die Zahl auf dem Etikett nicht.

Wie das bei einer Kontrolle ausgeht

Das Kontrollverfahren besteht aus einer Sichtprüfung, zusätzlich oder alternativ aus einer Messung der Zugkräfte, einer Berechnung der Wirksamkeit der Sicherung und, falls zutreffend, einer Prüfung der Bescheinigungen.

Richtlinie 2014/47/EU, Anhang III, Teil II, Nummer 2.

Dieser letzte Punkt ist der, um den es hier geht. Stützt du dich auf die Festigkeit deines Aufbaus, ist die Bescheinigung dafür Teil dessen, was geprüft werden kann. Ohne sie bleibt deine Behauptung eine Behauptung.

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Quellen

  • Richtlinie 2014/47/EU, Anhang III, Teil I Nummern 3, 4 und 5, und Teil II Nummer 2. EUR-Lex

Die Gesetzestexte sind wörtlich aus der deutschen Sprachfassung auf EUR-Lex übernommen und am 23. August 2026 geprüft. Wir zitieren bewusst nichts aus EN 12642 oder EN 12640, weil das kostenpflichtige Normen sind, die wir nicht zeigen können. Die Festigkeitsangaben deines konkreten Aufbaus stehen in der Dokumentation deines Fahrzeugs.

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