Sehvermögen und Führerschein Gruppe 2

Für C, CE, D und DE gelten eigene Werte, und sie sind strenger als für den Pkw. Unten stehen sie im Wortlaut, mit dem Hinweis, welche Fassung gilt.

Geprüft am 23. August 2026 5 Minuten Lesezeit
Kurze Antwort

Sehschärfe: mindestens 0,8 auf dem besseren und 0,1 auf dem schlechteren Auge, beidäugig.

Korrektur: Brille bis plus acht Dioptrien oder Kontaktlinsen, und sie muss gut verträglich sein.

Gesichtsfeld: horizontal mindestens 160 Grad, dazu 70 Grad nach rechts und links und 30 Grad nach oben und unten.

Ausschluss: Störung der Kontrastempfindlichkeit oder Diplopie.

Was diese Seite ist und was nicht

Hier stehen die europäischen Mindestanforderungen im Wortlaut. Das ist keine medizinische Beratung. Ob du geeignet bist, beurteilt die untersuchende Stelle, und über deine Fahrerlaubnis entscheidet die zuständige Behörde.

Achte darauf, welche Fassung gilt

Nummer 6 des Anhangs III wurde 2009 vollständig ersetzt. Die ursprüngliche Fassung von 2006 enthielt andere Werte und gilt nicht mehr. Alles unten stammt aus der Fassung, die die Richtlinie 2009/113/EG eingesetzt hat.

Das ist der häufigste Fehler auf Seiten zu diesem Thema: sie zitieren die Werte von 2006.

Sehschärfe und Korrektur

Alle Bewerber um Erteilung oder Erneuerung einer Fahrerlaubnis müssen beidäugig sehen und dabei, erforderlichenfalls mit Korrekturgläsern, eine Sehschärfe von mindestens 0,8 auf dem besseren Auge und von mindestens 0,1 auf dem schlechteren Auge haben. Werden diese Werte mit Korrekturgläsern erreicht, so muss das Mindestsehvermögen (0,8 und 0,1) mittels einer Brille, deren Gläserstärke nicht über plus acht Dioptrien liegt, oder mittels Kontaktlinsen erreicht werden. Die Korrektur muss gut verträglich sein.

Richtlinie 2006/126/EG, Anhang III, Nummer 6.4, in der durch Richtlinie 2009/113/EG eingesetzten Fassung. Abgerufen am 23. August 2026.

Drei Anforderungen also. Beidäugiges Sehen. Die Werte 0,8 und 0,1. Und wenn du sie mit Korrektur erreichst, eine Brille von höchstens plus acht Dioptrien oder Kontaktlinsen, die gut verträglich sein muss.

Beachte, dass die Grenze von acht Dioptrien nur für die Brille genannt wird. Kontaktlinsen stehen daneben, ohne Stärkeangabe.

Zwei Unterschiede zwischen den Sprachfassungen

Erstens die Dioptrien. Der deutsche, englische, polnische und rumänische Text nennt eine Brillenstärke von nicht über plus acht Dioptrien. Die niederländische und die französische Fassung lassen das Wort plus weg und sprechen nur von acht Dioptrien.

Zweitens, und hier ist Deutsch die Ausnahme: nur der deutsche Text verlangt ausdrücklich beidäugig sehen. Der englische Wortlaut lautet schlicht shall have a visual acuity, und die niederländische, französische, polnische und rumänische Fassung kennen diese Anforderung ebenfalls nicht. Die deutsche Fassung stellt hier also eine Anforderung, die in den anderen Sprachfassungen nicht steht.

Alle Sprachfassungen einer EU-Richtlinie sind gleichermaßen verbindlich, wir behaupten also nicht, dass eine davon die richtige ist. Wir melden nur, dass der Text an dieser Stelle auseinandergeht, und zitieren auf jeder Seite die eigene Sprachfassung. Was in deinem Fall zählt, bestimmt die untersuchende Stelle.

Gesichtsfeld

Daneben sollte das horizontale Gesichtsfeld mit beiden Augen mindestens 160 Grad betragen, die Erweiterung sollte nach rechts und links mindestens 70 Grad und nach oben und unten mindestens 30 Grad betragen. Innerhalb des Bereichs der mittleren 30 Grad sollte keine Beeinträchtigung vorliegen.

Richtlinie 2006/126/EG, Anhang III, Nummer 6.4.

Der letzte Satz ist der, der am ehesten übersehen wird. Es geht nicht nur um die Gesamtbreite, sondern auch darum, dass im mittleren Bereich von 30 Grad keine Beeinträchtigung vorliegen darf. Ein Ausfall genau dort zählt schwerer als einer am Rand.

Was die Fahrerlaubnis ausschließt

Bewerbern oder Fahrzeugführern, die an einer Störung der Kontrastempfindlichkeit oder an Diplopie leiden, darf eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch darf ihre Fahrerlaubnis erneuert werden.

Richtlinie 2006/126/EG, Anhang III, Nummer 6.4.

Das ist für Gruppe 2 unbedingt formuliert: weder Erteilung noch Erneuerung. Anders als bei manchen anderen Punkten steht hier kein Vorbehalt eines Gutachtens.

Nach Verlust des Sehvermögens auf einem Auge

Nach einem erheblichen Verlust des Sehvermögens auf einem Auge sollte ein geeigneter Anpassungszeitraum (z. B. sechs Monate) eingehalten werden, während dessen dem Betreffenden das Führen von Fahrzeugen nicht erlaubt ist. Danach ist das Führen von Fahrzeugen nur mit einem befürwortenden Gutachten von Sachverständigen für das Sehvermögen und das Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt.

Richtlinie 2006/126/EG, Anhang III, Nummer 6.4.

Sechs Monate stehen dort als Beispiel, nicht als feste Frist. Und danach geht es nicht automatisch weiter: es braucht ein befürwortendes Gutachten.

Die allgemeine Bestimmung darüber

Über den Werten für beide Gruppen steht eine allgemeine Nummer 6. Sie verlangt eine angemessene Untersuchung und zählt auf, worauf dabei zu achten ist: Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Blend- und Kontrastempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können.

Die dort genannte Ausnahmeregelung, nach der eine Fahrerlaubnis in Ausnahmefällen auch bei nicht erfüllten Anforderungen in Betracht kommt, gilt ausdrücklich nur für Gruppe 1. Für Gruppe 2 steht sie nicht.

Richtlinie 2006/126/EG, Anhang III, Nummer 6.

Und dein Land darf strenger sein

Wie überall in diesem Anhang sind das Mindestanforderungen. Nummer 5 erlaubt den Mitgliedstaaten ausdrücklich, strengere Auflagen vorzuschreiben. Sagt die untersuchende Stelle etwas Strengeres als das, was hier steht, ist das nicht automatisch falsch.

Was noch kommt: Richtlinie (EU) 2025/2205

Gilt heute noch nicht

Am 22. Oktober 2025 hat die EU eine neue Führerscheinrichtlinie angenommen, die Richtlinie (EU) 2025/2205. Sie ersetzt die Richtlinie 2006/126/EG, aber noch nicht jetzt.

Richtlijn 2006/126/EG wordt met ingang van 26 november 2029 ingetrokken, met uitzondering van artikel 6, lid 4, punt c), dat met ingang van 26 november 2027 wordt ingetrokken.

Richtlinie (EU) 2025/2205, Artikel 30 Absatz 1. Hier zitiert nach der niederländischen Sprachfassung, weil wir sie geprüft haben; alle Sprachfassungen sind gleichermaßen verbindlich.

Bis zum 26. November 2029 gilt also weiterhin die Richtlinie 2006/126/EG, so wie sie national umgesetzt ist. Alles oben auf dieser Seite ist geltendes Recht. Verweise auf die alte Richtlinie gelten danach als Verweise auf die neue, zu lesen nach der Entsprechungstabelle in Anhang VII.

Für dich als Fahrer heißt das: die Werte, die dich betreffen, ändern sich durch die Umstellung im Kern nicht. Was sich ändert, ist die Nummerierung der Fundstellen. Wir prüfen diese Seite vor 2029 erneut.

Weiterlesen

Quellen

  • Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein, Anhang III, Nummern 5 und 6. EUR-Lex
  • Richtlinie 2009/113/EG der Kommission vom 25. August 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG, Anhang, Nummer 1, mit der Nummer 6 vollständig ersetzt wurde. EUR-Lex

Die Gesetzestexte sind wörtlich aus den deutschen Sprachfassungen auf EUR-Lex übernommen und am 23. August 2026 geprüft. Nummer 6 wurde 2009 ersetzt; die ursprüngliche Fassung von 2006 enthielt andere Werte und gilt nicht mehr. Diese Seite gibt die europäischen Mindestanforderungen wieder und ist keine medizinische Beratung; das Urteil über die Eignung liegt bei der untersuchenden Stelle und der zuständigen Behörde.

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