Drei Originale: eines für den Absender, eines begleitet die Güter, eines behält der Frachtführer.
Elf Pflichtangaben müssen darauf stehen, dazu eine Reihe weiterer, wenn sie zutreffen.
Beim Übernehmen hast du eine eigene Prüfpflicht, und wo du nicht prüfen kannst, gehört ein Vorbehalt hinein.
Das CMR ist ein UN-Übereinkommen, kein EU-Recht. Verbindlich sind der englische und der französische Wortlaut. Die deutsche Fassung im Bundesgesetzblatt ist eine Übersetzung. Wir zitieren deshalb den authentischen englischen Text und erklären ihn auf Deutsch.
Drei Originale, und wer welches bekommt
The consignment note shall be made out in three original copies signed by the sender and by the carrier. These signatures may be printed or replaced by the stamps of the sender and the carrier if the law of the country in which the consignment note has been made out so permits. The first copy shall be handed to the sender, the second shall accompany the goods and the third shall be retained by the carrier.
CMR-Übereinkommen, Artikel 5 Absatz 1, authentischer englischer Wortlaut. Abgerufen am 23. August 2026.
Auf Deutsch: drei Originale, unterschrieben von Absender und Frachtführer. Das erste geht an den Absender, das zweite begleitet die Güter, das dritte behält der Frachtführer. Unterschriften dürfen gedruckt oder durch Stempel ersetzt sein, wenn das Recht des Ausstellungslandes das zulässt.
Das Exemplar, das die Güter begleitet, ist deins im Fahrzeug. Es ist nicht eine Kopie, sondern eines der drei Originale.
Wann mehrere Frachtbriefe verlangt werden können
When the goods which are to be carried have to be loaded in different vehicles, or are of different kinds or are divided into different lots, the sender or the carrier shall have the right to require a separate consignment note to be made out for each vehicle used, or for each kind or lot of goods.
CMR-Übereinkommen, Artikel 5 Absatz 2.
Beachte, dass dieses Recht beiden zusteht, dem Absender und dem Frachtführer. Bei mehreren Fahrzeugen, mehreren Warenarten oder mehreren Partien kann also auch die Seite des Frachtführers einen eigenen Frachtbrief je Einheit verlangen.
Was draufstehen muss
Artikel 6 Absatz 1 zählt elf Pflichtangaben auf. Für dich am Steuer sind das die, an denen es in der Praxis hakt:
| (d) | Ort und Tag der Übernahme der Güter sowie der für die Ablieferung vorgesehene Ort |
| (f) | die übliche Bezeichnung der Art der Güter und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung |
| (g) | Anzahl, Zeichen und Nummern der Packstücke |
| (h) | das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge der Güter |
| (j) | die für die Zoll- und sonstigen amtlichen Behandlungen erforderlichen Anweisungen |
| (k) | eine Angabe, dass die Beförderung trotz jeder gegenteiligen Abmachung diesem Übereinkommen unterliegt |
CMR-Übereinkommen, Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, f, g, h, j und k, sinngemäß aus dem englischen Wortlaut übersetzt.
Buchstabe k ist der interessanteste. Der Frachtbrief muss selbst sagen, dass die Beförderung dem Übereinkommen unterliegt, und zwar notwithstanding any clause to the contrary, also ungeachtet jeder gegenteiligen Abmachung. Eine Klausel im Kleingedruckten kann das Übereinkommen nicht abwählen.
Absatz 2 nennt weitere Angaben für den Fall, dass sie zutreffen, unter anderem ein Verbot der Umladung, Nachnahmebeträge, eine Wertdeklaration und eine vereinbarte Lieferfrist.
Deine Prüfpflicht beim Übernehmen
On taking over the goods, the carrier shall check: (a) the accuracy of the statements in the consignment note as to the number of packages and their marks and numbers, and (b) the apparent condition of the goods and their packaging.
CMR-Übereinkommen, Artikel 8 Absatz 1.
Zwei Dinge also, und beide beim Übernehmen, nicht später. Erstens die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief über Anzahl, Zeichen und Nummern der Packstücke. Zweitens den äußeren Zustand der Güter und ihrer Verpackung.
Achte auf das Wort apparent. Es geht um das, was von außen sichtbar ist. Du musst keine Kartons öffnen, aber was du sehen kannst, gilt als geprüft.
Und wo du nicht prüfen kannst: der Vorbehalt
Where the carrier has no reasonable means of checking the accuracy of the statements referred to in paragraph 1(a) of this article, he shall enter his reservations in the consignment note together with the grounds on which they are based. He shall likewise specify the grounds for any reservations which he makes with regard to the apparent condition of the goods and their packaging. Such reservations shall not bind the sender unless he has expressly agreed to be bound by them in the consignment note.
CMR-Übereinkommen, Artikel 8 Absatz 2.
Das ist die praktisch wichtigste Bestimmung der ganzen Seite. Kannst du eine Angabe nicht mit zumutbaren Mitteln prüfen, gehört ein Vorbehalt in den Frachtbrief, mit Begründung. Ein bloßes Kreuz ohne Grund erfüllt das nicht.
Und der letzte Satz zieht die Grenze: dein Vorbehalt bindet den Absender nur, wenn er ihm im Frachtbrief ausdrücklich zugestimmt hat. Der Vorbehalt schützt also deine Position, er verschiebt aber nicht einseitig die Verantwortung.
Absatz 3 gibt dem Absender außerdem das Recht, vom Frachtführer eine Prüfung des Rohgewichts oder der Menge zu verlangen.
Weiterlesen
- Schaden bei der Ablieferung, mit den Fristen für den Vorbehalt am anderen Ende der Fahrt
Quellen
- Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), Genf 1956, Artikel 5, 6 und 8. Zitiert nach dem authentischen englischen Wortlaut, wie er im Anhang des britischen Carriage of Goods by Road Act 1965 wiedergegeben ist.
Verbindlich sind der englische und der französische Wortlaut des Übereinkommens; die deutsche Fassung im Bundesgesetzblatt ist eine Übersetzung. Die Zitate oben sind wörtlich aus dem englischen Text übernommen, die Erläuterungen und die Tabelle sind unsere Übersetzung. Diese Seite erklärt das Übereinkommen und ist keine Rechtsberatung.
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